AGB Studio 50 GmbH.

I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Studio 50 GmbH abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Verträge über die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten sowie alle sonstigen Veranstaltungen und Leistungen. Als Betreiber des „STUDIO Neu-Ulm“, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen auch für unsere Tätigkeiten unter diesen geschäftlichen Bezeichnungen und in diesen Räumlichkeiten. 

  2. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn diese vorher schriftlich bestätigt wurden.

II. Vertragsschluss und Hinweispflicht

  1. Alle von uns angebotenen Leistungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden.

  2. Ist der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von uns in der Öffentlichkeit durch die Veranstaltung des Kunden gefährdet, hat der Kunde die Pflicht, uns spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Erst eine Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden, gewährleistet eine fristgerechte Leistung unsererseits. Insbesondere die Leistung einer vereinbarten Anzahlung, sowie die Zurverfügungstellung erforderlicher Unterlagen und Angaben durch den Kunden.

  2. Der Kunde sorgt für die Erstattung erbrachter Leistungen gegenüber Dritter, wie z.B. Musiker oder Künstlergagen. Eventuell anfallende GEMA- Gebühren trägt der Kunde.

  3. Sollte eine Veranstaltung oder ein Catering später als 4 Monate nach Vertragsabschluss stattfinden, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostensteigerungen, insbesondere Steigerungen von Lebensmittel- oder Personalpreise eintreten oder die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird.

  4. Die Preise können von uns ebenso geändert werden, wenn der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen an der Anzahl der gebuchten Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und wir dem zustimmen.

  5. Für eine Exklusivreservierung unserer Räume setzen wir einen Mindestumsatz/Mindestverzehr oder eine Raummiete voraus. Die Raummiete beinhaltet die exklusive Nutzung des Raumes inklusive Strom- & Heizkosten sowie Reinigung. Bei einer reinen Raummiete muss vom Kunden eine Kaution von 500€ im Voraus hinterlegt werden. Diese Kaution wird nach der Veranstaltung bei eventuellen Schäden durch den Kunden gegengerechnet. Die Möglichkeit des Full-Services durch unsere Leistung ist an allen Wochentagen möglich. Eine reine Raummiete ist nur von Sonntag-Donnerstag unter den genannten Bedingungen möglich.

    Bedingungen der unterschiedlichen Wochentagen:

    Sonntag-Mittwoch: 1.500€ - Raummiete inkl. Strom-& Heizkosten sowie Reinigung

    Donnerstag: 2.000€ - Raummiete inkl. Strom-& Heizkosten sowie Reinigung.

    Freitag + Samstag: 5.500€ Mindestumsatz inklusive aller Leistungen.

  6. Wir berechnen im Vorfeld eine Vorauszahlung von 30% der vereinbarten Leistung für unterschriebene Angebote. Die Vorauszahlung muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Erfolgt die Reservierung der Veranstaltung in einem Zeitraum, der kürzer ist als 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum, ist die Vorauszahlung sofort zur Zahlung fällig. Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgemäß, sind wir berechtigt von der Buchung zurückzutreten. Der Rechnungsbetrag kann gegebenenfalls nach geleisteter Unterschrift noch abweichen, aufgrund von anfallenden Nachtzuschlägen, Müllentsorgung, etc.

  7. Die genaue Personenanzahl für personenbezogene Leistungen muss uns 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der zuletzt vereinbarten Personenzahl. Die Personenanzahl der zuletzt vereinbarte Menge darf nicht mehr als 10% unterschreiten. Übersteigt die tatsächliche Personenzahl an der Veranstaltung die zuletzt verbindlich genannte Anzahl an Personen, so ist diese für eine Abrechnung maßgebend.

  8. Das Einbringen von Speisen und Getränken durch den Veranstalter kann nur gegen vorherige schriftliche Vereinbarung gestattet werden. Für eingebrachten Wein berechnen wir 25,00 €, für Schaumwein 25,00 € pro 0,75 l Flasche. Für eingebrachte Spirituosen berechnen wir 40,00 € pro 0,7 l Flasche. Für mitgebrachte Speisen wie Vorspeisen oder Desserts berechnen wir ein Gedeckgeld pro Gast von 2€.

  9. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch seine Gäste, seine Besucher, seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Das Zünden von Konfettikanonen oder ähnlichem ist im Innen- und Außenbereich untersagt. Der Veranstalter haftet für seine Gäste. Bei ausdrücklich untersagter Nutzung von Konfetti-Kanonen erheben wir extra Reinigungskosten von 500€. Für Ware oder Gegenstände die fehlen, wenn die Option für eine reine Raummiete gewählt wird, berechnen wir den Gegenstandswert bzw. den Verkaufswert der Ware im Nachhinein.

  10. Für Veranstaltungen erheben wir ab 00:00 Uhr einen Nachtzuschlag von 110€ pro angefangen Stunde.

  11. Die Inanspruchnahme unseres Personals bei eigenen Leistungen des Veranstalters, z.B. Unterstützung bei der Dekoration oder Anlieferungen, wird gesondert berechnet.

IV. Stornierung / Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme unserer Leistungen

Von uns bestätigte Reservierungen sind grundsätzlich für den Kunden verbindlich. Folgende Stornogebühren hat der Kunde zu bezahlen, kommt es nach Vertragsschluss zu einer Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden:

Für Veranstaltungen (Basis Mindestumsatz oder Raummiete)

Ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% Ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75%

Für Catering

ab 4 Wochen vor Beginn 25% ab 2 Wochen vor Tagungsbeginn 50% ab dem 5. Tage vor Tagungsbeginn 75%.

V. Behandlung von Optionen des Kunden; Rücktritt durch uns bei Veranstaltungen

  1. Wenn wir einem Kunden eine Option zur Reservierung für einen bestimmten Veranstaltungstermin einräumen, ist diese nur innerhalb einer vorgegebenen Frist gültig. Verfällt diese Frist, wird der Termin wieder für Dritte freigegeben. 

  2. Ist dem Kunden schriftlich im Vertrag ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt worden von einer verbindlichen Reservierung in einer bestimmten Frist kostenfrei zurückzutreten, so sind auch wir berechtigt gegenüber dem Kunden von der verbindlichen Reservierung unentgeltlich innerhalb der Frist zurückzutreten, wenn der Kunde auf Anfrage von uns auf das Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  3. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  4. Ferner sind wir berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

-Höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

-Reservierungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,

-Wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von uns in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von uns zuzurechnen ist,

-Ein Fall einer unberechtigten Unter- oder Weitervermietung von Räumen an Dritte vorliegt.

VI. Bereitstellung der Räumlichkeiten, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt nur Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart sind.

  2. Für die Nutzung unserer Räumlichkeiten für Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen, bedarf es unserer schriftlichen Zustimmung. Auch darf für die Nutzung unserer Räumlichkeiten ohne unsere Zustimmung nicht öffentlich eingeladen werden.

  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten an Dritte ist untersagt.

  4. Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Kunden ab der vertraglich vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

  5. Bei gewünschten Änderungen der Bestuhlung am Veranstaltungstag, kann hierfür eine zusätzliche Gebühr von 50,00€ erhoben werden. Kurzfristige Änderungen bei der Bestuhlung können aus Betrieblichen Gründen gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.

  6. Am vereinbarten Veranstaltungstag sind die Räumlichkeiten von uns spätestens zur vereinbarten Uhrzeit geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer verspäteten Rückgabe können wir für die vertragsüberschreitende Nutzung pro angefangene Stunde 20% der vereinbarten Raummiete/Mindestumsatzes in Rechnung stellen.

VII. Haftung

  1. Im Fall einer Pflichtverletzung haften wir auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - vorbehaltlich der weiteren vertraglichen und gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung eine wesentliche Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen) oder Garantie betrifft oder zu einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt.

  2. Bei einer Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf denjenigen Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbar war.

  3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten. 

  4. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Restaurant. Ein Verwahrungsvertrag bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.

  5. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Ebenso müssen mitgebrachte Ausstellungsstücke oder Gegenstände nach Ende der Veranstaltung unverzüglich entfernt werden.

  6. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von uns bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

  7. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Neu-Ulm.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Neu-Ulm. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

  4. Auf die Rechtsbeziehung zum Kunden findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf - CISG).

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.

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